
Bautechnische Zulassung für Cinerit vom OIBVom Österreichischen Institut für Bautechnik wurde am 11.5.2020 die Bautechnische Zulassung für Cinerit erteilt. ![]() |
Cinerit erhält für die meisten Anwendungen als Stabilisierungsmittel lt. §6 AWG den generellen Produktstatus.
Für die in der generellen Feststellung ausgenommenen Verwendungen, z.B im Hochwasserschutz, können durch den Auftragnehmer bzw. durch die EEVG weiterhin Einzelfallbeurteilungen durchgeführt werden.
Bautechnische Zulassung für Cinerit vom OIBVom Österreichischen Institut für Bautechnik wurde am 11.5.2020 die Bautechnische Zulassung für Cinerit erteilt. ![]() |